Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit 2020 in Kraft und wurde am 1. Januar 2024 zuletzt erneuert. Im Gebäudeenergiegesetz ist festgelegt, welchen Energiestandards Wohnhäuser entsprechen müssen, also wie viel Energie sie unter dem Strich verbrauchen dürfen.
Diese Vorgaben sind strenger für Neubauten, aber auch für Bestandsbauten gibt es Vorgaben. Entspricht ein schon vorhandenes Haus nicht den Vorgaben, gibt es für den Eigentümer eine Sanierungspflicht. Diese Sanierungspflicht fällt bei einem Eigentümerwechsel an oder dann, wenn Sie NACH dem 1. Februar 2002 in Ihr Haus eingezogen sind.
Bei einem Altbau ist dies speziell relevant, weil Altbauten oft nicht den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes entsprechen. Alles, was Sie zur Altbausanierung wissen müssen, erfahren Sie hier.
Was bedeutet Sanierungspflicht bei Altbauten?
Es gibt keine grundsätzliche Sanierungspflicht für Altbauten. Der Grund, warum die Sanierungspflicht mit Altbauten assoziiert wird, ist, dass Altbauten oft nicht den Gebäuderichtlinien des Gebäudeenergiegesetz für Bestandsgebäude entsprechen.
Was genau saniert werden muss, kommt auf das Haus an. Um zu wissen, wie Sie Ihren Altbau sanieren müssen, ziehen Sie am besten einen Energieberater zu Rate. Er kennt sich mit den Gebäuderichtlinien aus und sieht sich Ihr Wohngebäude im Detail an. Beim Eigentümerwechsel müssen gewisse Sanierungen innerhalb von zwei Jahren durchgeführt werden.
Einen Sanierungszwang gibt es in keinem Fall, weder bei Altbauten noch bei sonstigen Abweichungen vom GEG. Führen Sie vorgeschriebene Altbausanierungen nicht durch, müssen Sie eine Busse bezahlen, es wird aber keine Zwangssanierung durchgeführt.
Gesetzliche Vorgaben und Vorschriften
Entsprechen Teile Ihres Altbaus nicht den Gebäuderichtlinien im GEG für Bestandsgebäude, gibt es Vorgaben dazu, wie diese angepasst werden müssen. Diese Anpassungen sind dann Pflicht, wenn Sie neu Eigentümer eines Altbaus werden, also bei einem Eigentümerwechsel, oder wenn Sie erst nach dem 1. Februar 2002 in das Haus eingezogen sind.
Folgende Nachrüstungen müssen in diesen Fällen bei Altbauten durchgeführt werden:
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Öl- und Gas-Heizkessel austauschen:
Dies betrifft Öl- und Gas-Heizkessel mit einer Nennleistung von weniger als vier Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt. Ausgenommen sind Heizkessel, die nur Warmwasser bereitstellen oder hauptsächlich den Raum heizen, in dem sie stehen. Auch für Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel gilt diese Regelung nicht. Die allgemeine Frist zum Austausch solcher Öl- und Gas-Heizkessel beträgt 30 Jahre. -
Heizungstausch nach Vorgaben:
Ist Ihre alte Heizung kaputt, müssen Sie eine neue Heizung einbauen, die dafür sorgt, dass der Wärme- und Kältebedarf möglichst zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt wird. Beispiele für neue Heizungen sind eine elektrische Wärmepumpe, eine Heizung auf Basis von Solarthermie oder ein Anschluss an ein Wärmenetz. -
Nachträgliche Dämmung Leitungen:
Wenn Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen wie im Keller nicht gedämmt sind, müssen diese nachträglich gedämmt werden. -
Nachträgliche Dämmung oberste Geschossdecken oder Dächer:
Wenn eine Decke, die einen beheizten und einen unbeheizten Raum voneinander trennt, nicht gedämmt ist, muss diese nachträglich gedämmt werden. Diese Decke ist entweder die Decke zwischen Obergeschoss und Dachboden oder das Dach des Hauses. Der Wärmedurchgangskoeffizient der Dämmung darf nicht höher sein als 0.24 Watt pro Quadratmeter und Kelvin.
Diese Regeln zur Sanierung stehen im GEG, weil die Deutsche Regierung bis 2045 einen klimaneutralen Gebäudebestand erreichen möchte. Momentan ist die Sanierungsquote aber nicht hoch genug: Kürzlich führte der Bundesverband Energieeffiziente Gebäudehülle eine Marktstudie durch, die ergab, dass im ersten Halbjahr 2023 die Sanierungsquote bei 0,69 Prozent liegen würde. Um das Klimaziel zu erreichen, müsste sie bei etwa zwei Prozent liegen. Auf EU-Ebene wurde zur Erreichung dieses Klimaziels die EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) etabliert.
Typische Sanierungsmaßnahmen
Es gibt mehrere Sanierungsmaßnahmen, die für die Sanierung eines Altbaus sinnvoll und typisch sind. Manche davon haben zum Ziel, die Vorgaben des GEG zu erfüllen, andere helfen unabhängig davon, die Energieeffizienz des Hauses zu steigern.
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Sanierung der Heizungsanlage
Heizkessel, die mit Öl oder Gas funktionieren, heizen durch eine Verbrennung. Die Heizungsanlage gibt die heißen Abgase in die Luft ab und das kostet Energie. Durch das Ersetzen Ihrer alten Heizung durch eine moderne Heizung kann diese Energie gespart werden. Optionen dafür sind zum Beispiel eine Wärmepumpe oder eine Pelletheizung. -
Wärmedämmung
Neben der Geschossdecke oder dem Dach können auch andere Komponenten der Gebäudehülle gedämmt werden. Zur Gebäudehülle gehören Wände, Dach, Bodenplatte und Fundament. Alle diese Bauteile können gedämmt werden, wenn sie es noch nicht sind. Gerade im Keller kann eine nachträgliche Dämmung sehr sinnvoll sein, weil über den Keller viel Wärme verloren gehen und Feuchtigkeit eindringen kann. Wärmeverluste können durch die Dämmung der Gebäudehülle stark reduziert werden und Sie sparen so Heizenergie. -
Neue Fenster
Durch die Fenster in einem Altbau geht oft viel Wärme verloren, einerseits durch die Scheibe, andererseits durch Wärmebrücken dort, wo sich Fensterrahmen und Wand treffen. Bei einer Sanierung der Fenster können diese Wärmebrücken beseitigt werden und einfaches Fensterglas kann durch eine Dreifachverglasung ausgetauscht werden. So geht bis zu 80% weniger Wärme durch die Fenster verloren.
Förderungen für die Sanierung eines Altbaus
Entscheiden Sie sich dazu, Ihren Altbau zu sanieren, müssen Sie nicht die ganzen Kosten selbst tragen. Es gibt zwei nationale Stellen, die Fördergelder für die Sanierung von Bestandsimmobilien zur Verfügung stellen: Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Das BAFA vergibt Zuschüsse und die KfW vergibt Modernisierungskredite.
Um informiert zu sein, welche Förderungen Sie beantragen können und was für Sie am meisten Sinn macht, ziehen Sie sich am besten von einen Energieberater zu Rate.