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Sanierungspflicht bei Altbauten: Das müssen Sie wissen

Sanierungspflicht bei Altbauten
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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist seit 2020 in Kraft und wurde am 1. Januar 2024 zuletzt erneuert. Im Gebäudeenergiegesetz ist festgelegt, welchen Energiestandards Wohnhäuser entsprechen müssen, also wie viel Energie sie unter dem Strich verbrauchen dürfen.

Diese Vorgaben sind strenger für Neubauten, aber auch für Bestandsbauten gibt es Vorgaben. Entspricht ein schon vorhandenes Haus nicht den Vorgaben, gibt es für den Eigentümer eine Sanierungspflicht. Diese Sanierungspflicht fällt bei einem Eigentümerwechsel an oder dann, wenn Sie NACH dem 1. Februar 2002 in Ihr Haus eingezogen sind.

Bei einem Altbau ist dies speziell relevant, weil Altbauten oft nicht den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes entsprechen. Alles, was Sie zur Altbausanierung wissen müssen, erfahren Sie hier.

 

Was bedeutet Sanierungspflicht bei Altbauten?

Es gibt keine grundsätzliche Sanierungspflicht für Altbauten. Der Grund, warum die Sanierungspflicht mit Altbauten assoziiert wird, ist, dass Altbauten oft nicht den Gebäuderichtlinien des Gebäudeenergiegesetz für Bestandsgebäude entsprechen.

Was genau saniert werden muss, kommt auf das Haus an. Um zu wissen, wie Sie Ihren Altbau sanieren müssen, ziehen Sie am besten einen Energieberater zu Rate. Er kennt sich mit den Gebäuderichtlinien aus und sieht sich Ihr Wohngebäude im Detail an. Beim Eigentümerwechsel müssen gewisse Sanierungen innerhalb von zwei Jahren durchgeführt werden.

Einen Sanierungszwang gibt es in keinem Fall, weder bei Altbauten noch bei sonstigen Abweichungen vom GEG. Führen Sie vorgeschriebene Altbausanierungen nicht durch, müssen Sie eine Busse bezahlen, es wird aber keine Zwangssanierung durchgeführt.

Sanierungspflicht bei Altbauten: Sanierung eines Zimmers

 

Gesetzliche Vorgaben und Vorschriften

Entsprechen Teile Ihres Altbaus nicht den Gebäuderichtlinien im GEG für Bestandsgebäude, gibt es Vorgaben dazu, wie diese angepasst werden müssen. Diese Anpassungen sind dann Pflicht, wenn Sie neu Eigentümer eines Altbaus werden, also bei einem Eigentümerwechsel, oder wenn Sie erst nach dem 1. Februar 2002 in das Haus eingezogen sind.

Folgende Nachrüstungen müssen in diesen Fällen bei Altbauten durchgeführt werden:

Diese Regeln zur Sanierung stehen im GEG, weil die Deutsche Regierung bis 2045 einen klimaneutralen Gebäudebestand erreichen möchte. Momentan ist die Sanierungsquote aber nicht hoch genug: Kürzlich führte der  Bundesverband Energieeffiziente Gebäudehülle eine Marktstudie durch, die ergab, dass im ersten Halbjahr 2023 die Sanierungsquote bei 0,69 Prozent liegen würde. Um das Klimaziel zu erreichen, müsste sie bei etwa zwei Prozent liegen. Auf EU-Ebene wurde zur Erreichung dieses Klimaziels die EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) etabliert.

Sanierungspflicht bei Altbauten: Wärmedämmung

 

Typische Sanierungsmaßnahmen

Es gibt mehrere Sanierungsmaßnahmen, die für die Sanierung eines Altbaus sinnvoll und typisch sind. Manche davon haben zum Ziel, die Vorgaben des GEG zu erfüllen, andere helfen unabhängig davon, die Energieeffizienz des Hauses zu steigern.

In diesem Beitrag erfahren Sie mehr über die Grundlagen der Sanierungspflicht und praxisnahe Tipps

 

Förderungen für die Sanierung eines Altbaus

Entscheiden Sie sich dazu, Ihren Altbau zu sanieren, müssen Sie nicht die ganzen Kosten selbst tragen. Es gibt zwei nationale Stellen, die Fördergelder für die Sanierung von Bestandsimmobilien zur Verfügung stellen: Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Das BAFA vergibt Zuschüsse und die KfW vergibt Modernisierungskredite.

Um informiert zu sein, welche Förderungen Sie beantragen können und was für Sie am meisten Sinn macht, ziehen Sie sich am besten von einen Energieberater zu Rate.

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Autor

Zertifizierter Energieberater

Seit Jahren entwickelt Kevin maßgeschneiderte Konzepte zur Energieeinsparung und optimiert die Energieeffizienz durch nachhaltige Lösungen.

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