In diesen Fällen ist der Energieausweis erforderlich
Der Energieausweis, auch bekannt als Energiepass, liefert wertvolle Informationen über den energetischen Zustand eines Gebäudes. Er bewertet die Energieeffizienz einer Immobilie anhand von Faktoren wie Baujahr des Gebäudes, Heizungssystemen, Wärmedämmung und dem Einsatz erneuerbarer Energien.
Gesetzliche Grundlage: Die Regelungen zum Energieausweis basieren auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das 2020 die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat. Im GEG werden in den Paragraphen 79-88 die Anforderungen an den Energieausweis festgelegt.
Der Energieausweis wird von qualifizierten Energieexperten ausgestellt und dient dazu, die energetischen Eigenschaften zu bewerten und Möglichkeiten zur Verbesserung aufzuzeigen. In einigen Fällen ist der Energieausweis erforderlich, um den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen. Doch wann genau muss der Energieausweis vorliegen? Hier finden Sie die verschiedenen Szenarien erklärt.
Ein Energieausweis ist Pflicht bei:
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Verkauf oder Vermietung einer Wohnung oder eines Wohnhauses
Beim Verkauf oder bei der Vermietung einer Immobilie ist der Energieausweis Pflicht. Der Eigentümer der Immobilie muss sicherstellen, dass der Energieausweis rechtzeitig vorliegt. Dabei wird der Ausweis für das gesamte Gebäude ausgestellt, selbst wenn nur eine einzelne Wohnung vermietet wird. In Immobilienanzeigen informieren Verkäufer und Vermieter oft bereits über bestimmte Kennwerte des Energieausweises. Spätestens bei der Besichtigung der Immobilie muss das Dokument dem potenziellen Käufer oder Mieter vorgelegt werden. Dies kann durch einen sichtbaren Aushang oder die Bereitstellung einer Kopie erfolgen. Nach Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags ist der Energieausweis dem neuen Eigentümer oder Mieter auszuhändigen. Wichtig: Bei jedem Besitzer- oder Mieterwechsel ist zu prüfen, ob der Energieausweis noch gültig ist.
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Errichtung eines neuen Wohngebäudes
Wenn ein neues Wohngebäude errichtet wird, ist der Bauherr verpflichtet, einen Energieausweis für das fertige Bauwerk erstellen zu lassen. Der Energieausweis muss unmittelbar nach der Fertigstellung des Gebäudes ausgestellt werden und der zuständigen Behörde vorgelegt werden, wenn dies gefordert wird. Er dient der Bewertung des energetischen Zustands des Gebäudes.
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Bestimmte Gebäude mit Publikumsverkehr
In Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr, wie etwa Läden oder Behörden, ist der Energieausweis erforderlich, wenn die genutzte Fläche bestimmte Grenzen überschreitet. Für Gebäude mit behördlicher Nutzung liegt die Grenze bei 250 Quadratmetern, bei anderen Gebäuden bei 500 Quadratmetern. Der Ausweis muss gut sichtbar für die Öffentlichkeit ausgehängt werden.
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Änderungen an bestehenden Gebäuden
Werden wesentliche Änderungen an einem Gebäude vorgenommen, die die Energieeffizienz erheblich beeinflussen, muss ein neuer Energieausweis ausgestellt werden. Diese Pflicht tritt ein, wenn beispielsweise neue Fenster eingebaut oder eine moderne Heizungsanlage installiert wird. Kleinere Umbauten erfordern oft nur einen Bauteilnachweis. Lassen Sie sich hier von einem Energieexperten beraten, ob ein neuer Energieausweis notwendig ist.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis ist ab Ausstellungsdatum 10 Jahre lang gültig. Sollte der Energieausweis älter sein oder wesentliche Änderungen am energetischen Zustand des Gebäudes vorgenommen worden sein, muss ein neuer Energieausweis erstellt werden. Denken Sie daran, rechtzeitig einen neuen Energieausweis zu beantragen, um bei zukünftigen Transaktionen vorbereitet zu sein.
Wie ist der Energieausweis aufgebaut?
Der Energieausweis besteht aus fünf Seiten und enthält detaillierte Informationen über das Gebäude, wie die Größe, das Baujahr und die Art der Heizung. Außerdem werden die Energieträger und die Energiekennwerte der Immobilie angegeben. Diese Daten bieten eine klare Bewertung des energetischen Zustands des Gebäudes. Zudem enthält der Ausweis Vorschläge zur energetischen Modernisierung, die jedoch nicht verpflichtend sind.
Besonders hilfreich sind die farbigen Skalen, die den Endenergiebedarf und den Primärenergiebedarf angeben. Die Kennwerte, gemessen in kWh/(m²a), geben Auskunft darüber, wie viel Energie pro Jahr und Quadratmeter Nutzfläche verbraucht wird. Eine grüne Markierung zeigt eine gute Energieeffizienz an, während eine rote Markierung auf einen hohen Energieverbrauch hinweist.
Seit 2014 gibt es im Energieausweis für Wohngebäude eine Energieeffizienzklasse, die von A+ (sehr effizient) bis H (weniger effizient) reicht. Diese Skala hilft, den energetischen Zustand von Immobilien schnell zu bewerten und einen Vergleich mit ähnlichen Gebäuden zu ermöglichen.
Ausnahmen
Ein Energieausweis ist nicht in allen Fällen Pflicht. Es gibt bestimmte Ausnahmen, bei denen kein Energieausweis erforderlich ist. Diese betreffen spezielle Gebäudetypen und Nutzungsarten:
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Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche
Kleine Gebäude, die weniger als 50 m² Nutzfläche aufweisen, benötigen keinen Energieausweis. Dies betrifft vor allem kleine Gartenhäuser, Garagen oder ähnliche Gebäude, die nicht dauerhaft bewohnt werden.
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Denkmalgeschützte Gebäude oder Baudenkmäler
Auch bei denkmalgeschützten Gebäuden entfällt die Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises. Dies gilt jedoch nur, wenn das gesamte Gebäude unter Denkmalschutz steht. Für nicht-denkmalgeschützte Anbauten oder modernisierte Teile des Gebäudes könnte die Ausweispflicht weiterhin gelten.
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Nicht beheizte oder klimatisierte Gebäude
Gebäude, die nicht beheizt oder klimatisiert werden, wie Lagerhallen oder Schuppen, benötigen keinen Energieausweis. Da hier kein Energieverbrauch für Heizung oder Kühlung entsteht, entfällt die Pflicht zur energetischen Bewertung.
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Ferienhäuser und -wohnungen
Ferienhäuser oder -wohnungen, die weniger als vier Monate im Jahr genutzt werden oder deren Energieverbrauch unter 25 Prozent des Jahresverbrauchs eines vergleichbaren ganzjährig genutzten Gebäudes liegt, sind ebenfalls von der Energieausweispflicht befreit.
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Landwirtschaftliche oder gewerbliche Gebäude
Bestimmte Gebäude, die für landwirtschaftliche oder industrielle Zwecke genutzt werden, sind ebenfalls von der Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises ausgenommen, insbesondere wenn sie nur selten beheizt oder gekühlt werden.
Art des Energieausweises
Energieausweis und Gebäudetypen: Wann ist welcher Energieausweis erforderlich?
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis gibt an, wie viel Energie theoretisch benötigt wird, um die Immobilie zu beheizen und mit Warmwasser zu versorgen. Der Verbrauchsausweis hingegen basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der vergangenen drei Jahre. Die Wahl der richtigen Art des Energieausweises hängt von der Art und dem energetischen Zustand des Gebäudes ab.
Für Wohngebäude mit fünf oder mehr Wohneinheiten sind beide Ausweisarten zulässig. Gleiches gilt für Gebäude, die entweder nach den Vorgaben der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 gebaut wurden oder deren energetischer Standard durch nachträgliche Modernisierungsmaßnahmen an diese Vorschriften angepasst wurde.
Wenn jedoch ein Gebäude den energetischen Standard der Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht erfüllt, ist zwingend ein Bedarfsausweis erforderlich. Ebenso ist der Bedarfsausweis notwendig, wenn keine Heizkostenabrechnungen oder Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vorliegen. Auch bei Neubauten oder umfassend modernisierten Gebäuden wird der Bedarfsausweis benötigt, da diese Gebäude durch die Neubaubewertung einen genauen Energiebedarf ausweisen müssen.
Für Immobilien, die nicht als Wohngebäude genutzt werden, wie etwa Gewerbeimmobilien, ist ein spezieller Energieausweis für Nichtwohngebäude vorgeschrieben. Bei dieser Art von Energieausweis fließen neben der Energieeffizienz der Heizung und der Dämmung auch die Beleuchtung, Klimaanlagen und Lüftungssysteme in die Bewertung ein. In bestimmten Fällen, etwa wenn ein Gebäude sowohl als Wohn- als auch als Gewerbeeinheit genutzt wird, können sogar zwei separate Energieausweise erforderlich sein – einer für den Wohnteil und einer für den gewerblichen Bereich.
Was passiert, wenn man keinen Energieausweis vorweisen kann?
Die Nichteinhaltung der Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) kann ernsthafte Konsequenzen haben. Wenn ein Energieausweis erforderlich ist und nicht vorgelegt wird, drohen Bußgelder von bis zu 10.000 €. Dies gilt insbesondere bei Verkaufs- oder Vermietungsvorgängen, bei denen das Fehlen eines Energieausweises die Informationspflicht verletzt. Um die Einhaltung des GEG zu gewährleisten, führen zuständige Behörden regelmäßig Stichprobenkontrollen durch. Werden dabei Verstöße festgestellt, können diese hohe Strafen nach sich ziehen. Deshalb ist es wichtig, frühzeitig einen gültigen Energieausweis zu haben und bei Bedarf auch rechtzeitig zu erneuern.
Fazit: Darum ist ein Energieausweis Pflicht
Der Energieausweis gibt sowohl Mietern als auch Käufern wichtige Informationen über den zukünftigen Energieverbrauch einer Immobilie. Er zeigt den energetischen Zustand eines Gebäudes auf und gibt Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Maßnahmen wie die Installation von Solaranlagen oder Wärmepumpen können langfristig zu erheblichen Energieeinsparungen führen.